Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung und Teilnahme an der Justfootball academy
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung und Teilnahme an der «justfootball academy» («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der JFB AG, St. Jakobstrasse 66, CH-4133 Pratteln («BETREIBERIN») und den Kunden bzw. dessen Erziehungsberechtigte von justfootball academy («TEILNEHMER»). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
© justfootball academy 1. Einleitung
1. Die BETREIBERIN bietet Dienstleistungen im Bereich Fussball an. Durch die Nutzung dieser Dienstleistungen erklären Sie sich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») einverstanden.
2. «justfootball academy» und das justfootball academy-Logo sind registrierte nationale und internationale Wort- und Bildmarken der BETREIBERIN.
3. Die BETREIBERIN behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und dies in geeigneter Form zur Kenntnis bringen. Aus Änderungen der AGB kann der TEILNEHMER keine Rechte ableiten. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter www.justfootball.ch/agb einsehbar.
4. Wo anwendbar, wird zur sprachlichen Vereinfachung in den AGB die männliche Sprachform als geschlechtsneutraler Ausdruck gewählt, was andere Geschlechtsformen immer miteinschliesst.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
6. Durch die Verletzung der Bestimmungen verwirken Sie Ihr Teilnahmerecht an den Dienstleistungen und berechtigen die BETREIBERIN dazu, Sie davon auszuschliessen.
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2. Leistungserbringung durch die BETREIBERIN
1. Die BETREIBERIN bietet Angebote in Form von Veranstaltungen und Dienstleistungen im Bereich Fussball an. Diese umfassen Trainingseinheiten / -lager / -wochen, sowie Beratungs-, Schulungs-, Organisations- und Agenturdienstleistungen für Vereine, Personen und Unternehmen.
2. Die BETREIBERIN kann die Erbringung ihrer Leistungen an Dritte delegieren.
3. Die BETREIBERIN behält sich vor, das Leistungsangebot von der justfootball academy und dessen Gestaltung zu ändern oder abweichende Leistungen oder Dienste anzubieten. Die BETREIBERIN hat das Recht, die Dienstleistungen (oder Teile davon) jederzeit dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, zu entfernen oder zu ändern oder neue Dienstleistungen hinzuzufügen. Diese Änderungen unterliegen automatisch diesen AGB. Durch die weitere Nutzung der Dienste nach solchen Änderungen erklärt sich der TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigten stillschweigend mit den Änderungen einverstanden.
4. Die BETREIBERIN übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass (i) die Dienstleistungen den Anforderungen oder Erwartungen der TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigten entsprechen, (ii) die Dienstleistungen ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen, (iii) die durch die Benutzung der Dienstleistungen erhaltenen Resultate korrekt und zuverlässig sind, (iv) allfällige Fehler in den Dienstleistungen korrigiert werden.
5. Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich die BETREIBERIN das Recht vor, die Veranstaltung bis zu einem Tag vor Beginn abzusagen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden als Guthaben bei der BETREIBERIN für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben.
6. Die BETREIBERIN behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten vor, einzelne Anmeldungen und Reservationen für die justfootball academy zurückzuweisen oder auf die Warteliste zu setzen. Eine Teilnahmegarantie ist insbesondere bei den Kleingruppen-Trainings ausgeschlossen.
7. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände, die ausserhalb der Einflussmöglichkeiten der BETREIBERIN liegen, entbinden die BETREIBERIN von der Lieferverpflichtung (Ausführung der Dienstleistung).
8. Aufgrund schlechter Witterung (v.a. im Winter) können Angebote u.a. Trainingseinheiten ersatzlos ausfallen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden als Guthaben bei der BETREIBERIN für zukünftige Angebote gutgeschrieben. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
9. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Frist für die Erbringung der Leistung aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der BETREIBERIN ist der TEILNEHMER berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigten daran kein Verschulden trifft.
10. Die BETREIBERIN hat das Recht, Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Angebote wie Trainingseinheiten / -lager / -wochen, sowie Zeitablauf, Ort und Trainerbesetzung zu verändern, reduzieren oder ersatzlos absagen. Die TEILNEHMER haben bei einer Veränderung, Reduktion oder Absage des Angebots keinen Anspruch auf Rückvergütungen.
11. 6- & 12-Monats-Abonnement-Vertrag
11.1 Die Abonnement-Verträge beinhalten unbegrenzt viele Einheiten Kleingruppen-Trainings in der jeweiligen Altersklasse, welche für eine Laufzeit von 6 bzw. 12 Monaten nach dem eingetragenen Vertragsbeginn gültig und nutzbar sind.
11.2 Nach Ablauf der 6 bzw. 12 Monaten verlängert sich der Abonnement-Vertrag automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern der TEILNEHMER den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende der Laufzeit schriftlich (per Brief oder Mail) gekündigt hat.
11.3 Bei längerer Krankheit oder Verletzung (über 4 Wochen) kann mit einer ärztlichen Dispens die verpasste Zeit am Ende des Abonnement-Vertrages gutgeschrieben werden. Die Zahlung wird nicht ausgesetzt oder rückvergütet.
11.4 Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall kann mit ärztlicher Bescheinigung und einer Frist von einem Monat ausserordentlich gekündigt werden.
11.5 Bei Wegzug ausserhalb von Kanton Basel-Land, Kt. Basel-Stadt, Kt. Aargau, Kt. Solothurn, Bundesland Baden-Württemberg (DE) und Département Haut-Rhin (FR) kann mit einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes und einer Frist von einem Monat ausserordentlich gekündigt werden. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht gilt nicht für TEILNEHMER, welche bei Vertragsabschluss bereits ausserhalb dieser Regionen wohnhaft sind.
11.6 Das laufende Abonnement kann einmalig ohne Grund auf eine andere Person übertragen und/oder verkauft werden. Die Übertragung erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 CHF.
11.7 Eine missbräuchliche Reservation eines Trainings ohne Erscheinen des TEILNEHMERS, wird mit einer Gebühr von 50 CHF in Rechnung gestellt.
11.8 Es obliegt der BETREIBERIN die Reservation des TEILNEHMERS in eine andere Alterskategorie umzuteilen. Die BETREIBERIN bestimmt in welcher Altersklasse der TEILNEHMER trainiert.
12. Monats-Abonnement-Vertrag
12.1 Der Abonnement-Vertrag beinhaltet unbegrenzt viele Einheiten Kleingruppen-Trainings in der jeweiligen Altersklasse, welche für eine Laufzeit von einem Monat nach dem eingetragenen Vertragsbeginn gültig und nutzbar ist.
12.2 Nach Ablauf des einen Monats verlängert sich der Abonnement-Vertrag automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern der TEILNEHMER den Vertrag nicht ein Tag vor Ende der Laufzeit schriftlich (per Brief oder Mail) gekündigt hat.
12.3 Eine missbräuchliche Reservation eines Trainings ohne Erscheinen des TEILNEHMERS, wird mit einer Gebühr von 50 CHF in Rechnung gestellt.
12.4 Es obliegt der BETREIBERIN die Reservation des TEILNEHMERS in eine andere Alterskategorie umzuteilen. Die BETREIBERIN bestimmt in welcher Altersklasse der TEILNEHMER trainiert.
12.5 Buchungen mit dem Monatsabonnement sind erst möglich, wenn wir den unterzeichneten Vertrag zugestellt bekommen oder die Rechnung beglichen wurde.
13. Erfüllungsort ist Liestal BL, Schweiz.
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3. Pflichten des TEILNEHMERS
1. Die Teilnahme steht Privatpersonen und Geschäftskunden (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, juristischen Personen und sonstigen Organisationen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts) offen.
2. Die von der BETREIBERIN genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des TEILNEHMERS benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die BETREIBERIN die benötigten Informationen erhält.
3. Der TEILNEHMER verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, welche die Durchführung der Dienstleistungen beeinträchtigen können. Insbesondere gilt es die Anordnungen der BETREIBERIN sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu befolgen. Ferner anerkennt der TEILNEHMER und die Erziehungsberechtigten die Sportanlagen- und Hausordnung des Veranstaltungsortes.
4. TEILNEHMER ab vier Jahren sind teilnahmeberechtigt. TEILNEHMER unter vier Jahren können nur nach Absprache mit der BETREIBERIN teilnehmen.
5. Die An- und Abreise erfolgt mit dem eigenen PKW bzw. selbständig. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich minderjährige TEILNEHMER pünktlich abzuholen und sich im Verhinderungsfall abzumelden. Darf der minderjährige TEILNEHMER alleine nach Hause, so bestätigt der Erziehungsberechtigte dies der BETREIBERIN bitte schriftlich vor der Teilnahme an der Dienstleistung.
Sollte der TEILNEHMER unentschuldigt nicht oder mit über 15-minütiger Verspätung abgeholt werden, so hält sich die BETREIBERIN das Recht vor, eine Gebühr von 50 CHF in Rechnung zu stellen.
6. Foto- und Filmrechte: Der TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigter erklärt mit der TEILNAHME an unseren Dienstleistungen sein Einverständnis, dass vom TEILNEHMER Bilder und Filmaufnahmen angefertigt werden und von der BETREIBERIN sowie deren Partner verbreitet und öffentlich (Online, Plakate, Anzeigen etc.) zur Schau gestellt werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schliesst die Veröffentlichung für Merchandising- und Werbezwecke ausdrücklich mit ein.
7. Die BETREIBERIN ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Teilnehmer zu speichern und gegebenenfalls an Ihre Partner zu Werbezwecken weiter zu geben.
8. Der TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigter erklärt sich mit der TEILNAHME an unseren Dienstleistungen damit einverstanden, dass Begleitpersonen des TEILNEHMERS den Trainings- bzw. Turnierbetrieb in keiner Weise beeinträchtigen und allfällige Anordnungen der BETREIBERIN sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen befolgen.
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4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung auf der Webseite. Falls der Preis nicht angegeben ist, kann dieser bei der BETREIBERIN nachgefragt werden.
2. Alle Zahlungen sind immer 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Gerät der TEILNEHMER in Verzug, berechnet die BETREIBERIN pauschal CHF 10,00 je Mahnung als Verzugsschaden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät der TEILNEHMER mit einer Rate beim Jahres-Abonnement-Vertrages in Verzug, wird zusätzlich der gesamte noch nicht bezahlte Restbetrag für die gesamte Vertragsdauer sofort fällig.
2.1 Die BETREIBERIN stellt dem TEILNEHMER Zahlungsinformationen in geeigneter Form bereit. Auf Wunsch werden Rechnungen per Post versandt. Dabei ist die Betreiberin berechtigt, die zusätzlichen Kosten als Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr wird pro ausgefertigter Rechnung fällig.
3. Im Falle eines Verzugs der Zahlungen ist einem TEILNEHMER die Teilnahme am Angebot der BETREIBERIN, insbesondere Trainings, bis zur Begleichung der Schuld nicht mehr gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der entstandenen Verlustzeit.
4. Die BETREIBERIN kann sich der Dienste von Drittunternehmen bedienen, um Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Sofern dies geschieht, wird das jeweils beauftragte Unternehmen im Bestellprozess bezeichnet.
5. Ein unterschriebener Abonnement-Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
6. Bei Rücktritt oder Stornierung innerhalb von weniger als 24h vor einem Training resp. Veranstaltung wird dieser Termin nicht rückvergütet und gilt als besucht. Bei einer ärztlich attestierten Krankheit/Unfall eines TEILNEHMERS wird die Teilnahmegebühr als Guthaben bei der BETREIBERIN für zukünftige Trainings resp. Veranstaltungen gutgeschrieben.
7. Bei Rücktritt oder Stornierung bis mind. eine Woche vor einer mehrtägigen Veranstaltung oder bei einer ärztlich attestierten Krankheit eines TEILNEHMERS wird die Teilnahmegebühr als Guthaben bei der BETREIBERIN für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben.
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5. Haftung
1. Die Haftung der BETREIBERIN sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen für direkte und indirekte, mittelbare und unmittelbare Schäden, inklusive Folgeschäden, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus Vertrag oder aufgrund ausservertraglicher Haftung, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die TEILNEHMER bzw. deren Erziehungsberechtigte sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber dritten Personen - insbesondere auch gegenüber anderen TEILNEHMERN. Für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.
2. Gegenüber der BETREIBERIN sowie deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen vom TEILNEHMER übernommen. Für Schäden, die von TEILNEHMERN oder von diesen mitgeführten Sachen verursacht wurden, haftet die BETREIBERIN nicht.
3. Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die Kranken- und Unfallversicherung der TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigten direkt abzusichern. Der TEILNEHMER bzw. dessen Erziehungsberechtigte versichert, dass er / der TEILNEHMER sportlich voll belastbar ist und keinerlei uns nicht mitgeteilte Medikamente einnimmt.
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6. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Der TEILNEHMER ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit voraussetzungslos und ohne Einhaltung einer Frist durch ein schriftliche Mitteilung zu beenden, wobei allfällige für die laufende Periode bezahlten Teilnahmegebühren an die BETREIBERIN verfallen.
2. Ausgenommen von Absatz 6.1. ist das 6- & 12-Monats-Abonnements. Diese gelten mit der Anmeldung als Vertrag für 6 bzw. 12 Monate und können während dieser Zeitspanne nicht gekündigt werden.
Des weiteren verlängert sich der Vertrag um 6 bzw. 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung bis einen Monat vor Ende der Laufzeit seitens TEILNEHMER erfolgt. Der TEILNEHMER anerkennt bei der automatischen Verlängerung die geltenden AGB sowie Vertragsbestimmungen für die neue Laufzeit, als auch die Gebühren gemäss Angebot zu bezahlen an.
3. Die BETREIBERIN ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen zu beenden. Bei Verstößen gegen die Anordnungen der BETREIBERIN sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen werden die TEILNEHMER bzw. deren Erziehungsberechtigte informiert, bei Wiederholung kann der TEILNEHMER ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme durch die BETREIBERIN ausgeschlossen werden. Die BETREIBERIN ist zudem berechtigt TEILNEHMER von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit oder Verletzung verschwiegen wurde. Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes eines TEILNEHMERS wegen Krankheit, Unfall oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich der BETREIBERIN entziehen (zB.: Heimweh), notwendig sein, kann keine anteilsmäßige Rückerstattung aus dem vereinbarten Pauschalbetrag erfolgen.
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7. Gerichtsstand / anwendbares Recht
1. Alle Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der BETREIBERIN und dem TEILNEHMER, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, werden durch die ordentlichen Gerichte entschieden.
2. Unabhängig vom Standort der Nutzung untersteht das Vertragsverhältnis zwischen der BETREIBERIN und dem TEILNEHMER ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss allfälliger staatsvertraglicher Vereinbarungen und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
3. Vorbehältlich eines gesetzlich zwingenden Gerichtsstands, ist Liestal BL, Schweiz, ausschliesslicher Gerichtsstand.
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April 2024 - JFB AG